externer Gefahrgutbeauftragter

EXTERNER GEFAHRGUTBEAUFTRAGTER

Die gesetzlichen Vorgaben zum Thema Gefahrgut werden kontinuierlich überarbeitet.
Insbesondere der Gefahrgutbeauftragte im Unternehmen muss sich auf dem jeweils aktuellen Stand halten,
um seiner Pflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde nachkommen zu können.
Können oder wollen Sie diese verantwortungsvolle Position nicht durch einen Mitarbeiter im Unternehmen besetzen lassen,
so übernehmen wir gerne diese Aufgabe für Sie.

Sprechen Sie uns gerne an unter +49 (0)40 432 742 10 oder nutzen Sie unser Kontaktformular!