ADR-IMDG

BEAUFTRAGTE FÜR GEFAHRGUTTRANSPORTE AUF DER STRASSE UND DEM SEEWEG

#Beauftragte für Gefahrguttransporte auf der Straße und dem Seeweg
ADR:Bestimmungen für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße
IMDG:Bestimmungen für den Transport gefährlicher Güter auf dem Seeweg

Dieser Kurs richtet sich an Unternehmer oder Mitarbeiter von Unternehmen, die als „Beauftragte Personen“ für die Abwicklung von Gefahrguttransporten im Unternehmen zuständig sind. Gemäß § 27 Abs. 5 GGVSEB, bzw. Kapitel 1.3 des IMDG-Codes müssen Beauftragte Personen, die im Unternehmen mit dem Gefahrguttransport betraut sind, regelmäßig geschult werden.

Adr/Imdg Schulung

Unsere zweitägigen Schulungen haben dabei das folgende Ziel:

  • Vermittlung bzw. Auffrischung von Fachkenntnissen
  • Erörterung aktueller Neuerungen
  • Beispiele aus der Praxis
  • Erfüllung der gesetzlichen Schulungspflicht
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