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# | Beauftragte für Gefahrguttransporte auf der Straße und dem Seeweg |
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ADR: | Bestimmungen für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße |
IMDG: | Bestimmungen für den Transport gefährlicher Güter auf dem Seeweg |
Dieser Kurs richtet sich an Unternehmer oder Mitarbeiter von Unternehmen, die als „Beauftragte Personen“ für die Abwicklung von Gefahrguttransporten im Unternehmen zuständig sind. Gemäß § 27 Abs. 5 GGVSEB, bzw. Kapitel 1.3 des IMDG-Codes müssen Beauftragte Personen, die im Unternehmen mit dem Gefahrguttransport betraut sind, regelmäßig geschult werden.
Unsere zweitägigen Schulungen haben dabei das folgende Ziel: