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Alle am Transport von Gefahrgut im Luftverkehr beteiligten Personen müssen zunächst eine Grundschulung und anschließend innerhalb von 2 Jahren eine Wiederholungsschulung (Refresher) besuchen und ein Zertifikat erwerben. Diese Schulung darf nur bei einem vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zugelassenen Anbieter erfolgen. Die Ge-Lo Akademie hat die Zulassung zur Schulung aller Tätigkeitsmodule!
Die mindestens zu schulenden Themen sind in den IATA Dangerous Goods Regulations vorgegeben. Das Luftfahrt-Bundesamt genehmigt und überwacht die in Deutschland tätigen Schulungsunternehmen und hat konkrete Vorgaben dazu veröffentlicht (NfL 2022-2-713).
Jedes Seminar endet mit einem Abschlusstest. Der Test ist bestanden, wenn Sie mindestens 80% der erreichbaren Punkte erlangen. Sie erhalten dann ein Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von 24 Monaten. Ein gültiges Zertifikat ist die Voraussetzung, um die jeweilige Tätigkeit im Luftverkehr (z.B. Versenden oder Verpacken von Gefahrgut) ausüben zu dürfen.
Innerhalb von 24 Monaten müssen Sie einen Wiederholungskurs (Refresher) erfolgreich besuchen. Sofern Sie die 24 Monate überschreiten, müssen Sie einen Grundkurs besuchen und dürfen ohne gültiges Zertifikat nicht tätig werden. Sie können den Refresher um bis zu 3 Monate vorziehen und erhalten innerhalb dieses Zeitfensters einen Verlängerung Ihres Zertifikates um 24 Monate.
Ab dem 01.01.2023 wird die Ausbildung gem. den Vorgaben des Luftfahr-Bundesamtes auf Tätigkeits-Module umgestellt. Die entsprechenden Module entnehmen Sie bitte ebenfalls der unten stehenden Tabelle.
Personalkategorie | Tätigkeitsbeschreibung |
---|---|
1 | Versender und Personen, die Versenderpflichten wahrnehmen |
2 | Verpacker |
3 | Spediteure, die Gefahrgut abwickeln |
4/5 | Spediteure, die kein Gefahrgut abwickeln (4), bzw. an der Abfertigung beteiligt sind (5) |
6 | Personal, das Gefahrgut annimmt |
7 | Personal, das Fracht und Post annimmt (kein Gefahrgut) |
8 | Personal zur Abfertigung, Lagerung, Ein- und Ausladung von Fracht, Post und Gepäck |
9 | Personal der Passagierabfertigung |
10 | Cockpitbesatzungen, Lademeister, Mitarbeiter der Ladeplanung, Flugdienstberater |
11 | Besatzungsmitglieder (kein Cockpit) |
12 | Personal der Sicherheitskontrolle |
Modul | Beschreibung |
---|---|
A | Tätigkeiten des Versenders |
B | Tätigkeiten des Verpackers |
C | Tätigkeiten des Spediteurs |
D | Tätigkeiten von Personal von Speditionen, welches an der Abfertigung von Nicht-Gefahrgut beteiligt ist |
E | Tätigkeiten von Personal von Speditionen, was an der Abfertigung von Gefahrgut beteiligt ist |
F | Tätigkeiten des Annahmeprüfers |
G | Tätigkeiten von Personal der Frachtabfertigung, welches keine gefährlichen Güter abfertigt |
H | Tätigkeiten von Personal der Frachtabfertigung, welches gefährliche Güter abfertigt |
I | Tätigkeiten des Mitarbeiters der Passagierabfertigung |
J | Tätigkeiten der Flugbesatzung |
K | Tätigkeiten des Flugdienstberaters |
L | Tätigkeiten des Ladeplaners |
M | Tätigkeiten des Mitarbeiters der Ladeplanung (Ramp Agent) |
N | Tätigkeiten des Flugbegleiters |
O | Tätigkeiten des Sicherheitspersonals |