Gefahrgutbeauftragter

GEFAHRGUTBEAUFTRAGTER

Die Grundlage zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten findet sich im Gesetz

Sie sind als Unternehmer am Transport von Gefahrgut beteiligt? Dann schreibt der Gesetzgeber Ihnen unter Umständen (je nach Menge und Art des beförderten Gefahrguts) vor, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.

Auf Wunsch übernehmen wir für Sie auch gerne die Aufgabe als externer Gefahrgutbeauftragter für die Verkehrsträger Straße, Schiene, See und Binnenschiff.

Um zu erfahren, ob Sie gesetzlich in der Pflicht sind, einen Gefahrgutbeauftragten zu stellen, rufen Sie uns gerne an unter +49(0)40 432 742 10, oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.