Seit dem 01. Januar 2023 ist CBTA (Competency-Based Training and Assessment) der neue und rechtsgültige Standard für alle Mitarbeiter, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gefahrgut im Luftverkehr ausüben. Folgende Elemente sind entsprechend der vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) veröffentlichten Rechtsgrundlage NfL 2022_2_713 durch den Arbeitgeber umzusetzen:
Um eine tätigkeitsbezogene Schulung der Mitarbeiter durchführen zu können, muss zunächst durch den Arbeitgeber in Abstimmung mit dem beauftragten Schulungsunternehmen der Schulungsbedarf ermittelt werden.
Im Menüpunkt „Bedarfsanalyse“ finden Sie ein LBA-konformes online-Tool für die Ermittlung des Schulungsbedarfs. Auf Basis des ermittelten Bedarfs führen wir die erforderliche Schulung entweder bei uns in Hamburg oder gerne auch in Ihrem Hause durch.
Beim Thema Beurteilung durch den Arbeitgeber (Kapitel 2.8 der NfL 2022_2_713) schreibt das LBA regelmäßig die Beurteilung der geschulten Mitarbeiter vor.
Folgende Methoden zur Beurteilung sind möglich:
Arbeitsprobe,
schriftliche oder mündliche Tests,
Online-Tests,
etc.
Das Datum der letzten Beurteilung und auch die Person oder Organisation, die diese Beurteilung vorgenommen hat, müssen im Schulungszertifikat des Mitarbeiters aufgeführt werden. Da bei einem Grundkurs in der Regel noch kein Beurteilungsdatum vorliegt, ist hier das Datum der Ermittlung des Schulungsbedarfs anzugeben.
Für alle Teilnehmer einer Wiederholungsschulung muss der Schulungsanbieter dieses Datum beim Arbeitgeber für jeden Teilnehmer erfragen! Daraus ergibt sich folgender Grundsatz: ohne Beurteilung kein Schulungszertifikat!
Sie suchen nun den richtigen Kurs für Ihre Analyse des Schulungsbedarfs? Werfen Sie zunächst einen Blick auf die vom LBA veröffentlichten Tätigkeitsbeschreibungen.