Allgemeine Information
Tätigkeitsbeschreibung gemäß Luftfahrt-Bundesamt
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat folgende Module mit den entsprechenden Tätigkeitsbeschreibungen definiert:
Modul A Personal von Versendern:
- Klassifizieren von gefährlichen Gütern
- dentifizieren von gefährlichen Gütern
- Erstellen und Bereitstellen der erforderlichen Dokumente
- Unterzeichnung der Versendererklärung
- Auswahl Verpackungsmaterial
- Zusammensetzen des Versandstücks
- Ordnungsgemäßes Verschließen des Versandstücks
- Anbringen von Markierungen und Kennzeichen
- Einhaltung aller nationalen und internationalen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Versand von gefährlichen Güter
Modul B Personal von Verpackern:
- Auswahl Verpackungsmaterial
- Zusammensetzen des Versandstücks
- Ordnungsgemäßes Verschließen des Versandstücks
- Anbringen von Markierungen und Kennzeichen
Modul C Personal von Luftfrachtspeditionen, das mit der Abwicklung von gefährlichen Gütern befasst ist:
- Überprüfen der Dokumente
- Überprüfen von Fracht
- Erstellen des Luftfrachtbriefs
- Organisiert die ordnungsgemäße Übergabe an das Luftfahrtunternehmen
Modul D Personal von Luftfrachtspeditionen, das mit der Abwicklung von Luftfracht, die keine gefährlichen Güter enthält, befasst ist:
- Überprüfen der Dokumente
- Überprüfen von Fracht
- Erstellen des Luftfrachtbriefs der keine gefährlichen Güter betrifft
- Organisiert die ordnungsgemäße Übergabe an das Luftfahrtunternehmen
Modul E Personal von Luftfrachtspeditionen, das mit der Abfertigung, Lagerung und dem Ein- und Ausladen von Luftfracht und Post befasst ist (Speditionsumschlag):
- Überprüfen von Fracht
- Vorbereitung von Ladeeinheiten mit gefährlichen Gütern
- Be- und Entladen von Fahrzeugen
- Abfertigung und Aufbewahrung von Fracht und/oder Post
Modul F Personal von Betreibern und Bodenabfertigungsagenten, das gefährliche Güter annimmt (Annahmekontrolle):
- Überprüfen der Fracht entsprechend den Richtlinien der ICAO-TI
- Überprüfen der Dokumente
- Überprüfen von Gefahrgutfracht (z.B. Versandstücke, Umverpackungen, etc. …)
- Erstellen einer entsprechenden Gefahrgutannahmekontrollliste
- Melden von Vorfällen
Modul G Personal von Betreibern oder Bodenabfertigungsagenten, das keine gefährlichen Güter abfertigt und/oder am Dokumentenhandling/Sendungsdatenverarbeitung beteiligt ist (Import und Export):
- Überprüfen der Dokumente
- Überprüfen von Fracht und/oder Post
Modul H Personal von Betreibern oder Bodenabfertigungsagenten, das an der Abfertigung, Lagerung und dem Ein- und Ausladen von Fracht oder Post und Gepäck beteiligt ist (Frachtabfertigung mit gefährlichen Gütern):
- Überprüfen von Fracht, Post und/oder Gepäck
- Vorbereitung von Ladeeinheiten mit gefährlichen Gütern
- Be- und Entladen von Luftfahrzeugen und Ladeeinheiten
- Abfertigung und Aufbewahrung von Fracht, Post und / oder Gepäck,
- gefahrgutbezogene Sendungsdatenverarbeitung z.B. Manifestierung etc.
Modul I Personal der Passagierabfertigung:
- Erstellen einer Bordkarte
- Annahme von Gepäck
- Passagierabfertigung (inkl. Mobilitätshilfen, Sondergepäck und Sperrgepäck)
Modul J Personal der Flugbesatzung (Luftfahrzeugführende):
- Kenntnisnahme der NOTOC und deren Bestätigung
- Beladevorschriften und Ladeplanung kontrollieren
Modul K Personal der Flugdienstberatung:
- NOTOC interpretieren und Koordinationsmaßnahmen von Notfallmaßnahmen (z.B. Rettungskräfte alarmieren)
Modul L Personal der Ladeplanung:
- Erstellen von NOTOC
- Erstellen der Ladedokumente
Modul M Personal der Ladeplanung ( Ramp Agent):
- Bestätigen der NOTOC (Unterzeichnen)
- Überwachung der Verladung
- Übergabe der Dokumentation an den Luftfahrzeugführer
Modul N Personal der Flugbegleitung (Kabinenbesatzung):
- Erkennen von undeklariertem Gefahrgut
- Durchführen von Notfallmaßnahmen
- Kommunikation mit dem verantwortlichen Luftfahrzeugführer
Modul O Sicherheitspersonal, das die Überprüfung und Durchleuchtung von Passagieren und Besatzungsmitgliedern und deren Gepäck und Fracht oder Post vornimmt:
- Erkennen von undeklariertem Gefahrgut und Veranlassung zum Ausschluss der weiteren Beförderung
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