Wir sind CBTA!
Schritte zur Implementierung eines Schulungs-
und Beurteilungskonzepts.
Entwicklung eines Beurteilungsplans: Kompetenzen gezielt und regelmäßig bewerten

Entwicklung eines Beurteilungsplans: Kompetenzen gezielt und regelmäßig bewerten

Analyse des Schulungsbedarfs: Ermitteln Sie die spezifischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten Ihres Personals im Umgang mit Gefahrgut, um den individuellen Schulungsbedarf festzulegen.
Erstellung eines Schulungsprogramms: Basierend auf der Analyse des Schulungsbedarfs entwickeln Sie ein Schulungsprogramm, das die erforderlichen Kompetenzen vermittelt.
Entwicklung eines Beurteilungsplans: Definieren Sie Methoden und Kriterien zur regelmäßigen Bewertung der Kompetenzen Ihres Personals, um sicherzustellen, dass sie ihre Aufgaben sicher und vorschriftsgemäß ausführen können.
Durchführung der Schulungen und Beurteilungen: Implementieren Sie das Schulungsprogramm und führen Sie die festgelegten Beurteilungen durch.
Dokumentation und kontinuierliche Überprüfung: Halten Sie alle Schulungs- und Beurteilungsmaßnahmen schriftlich fest und überprüfen Sie regelmäßig deren Wirksamkeit sowie die Aktualität des Schulungsbedarfs.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Verantwortung für die Entwicklung, Implementierung und Überwachung des CBTA-Schulungs- und Beurteilungskonzepts beim Arbeitgeber liegt. Dies schließt auch die regelmäßige Beurteilung der Mitarbeiterkompetenzen ein, um die Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut im Luftverkehr zu gewährleisten.
Wir als Schulungsanbieter müssen sicherstellen, dass vor der Teilnahme an einer IATA-Schulung eine Bedarfsanalyse im jeweiligen Unternehmen durchgeführt wurde. Die Bedarfsanalyse dient als Basis für die jeweilige Schulung.
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat folgende Module mit den entsprechenden Tätigkeitsbeschreibungen definiert:
Modul A Personal von Versendern:
Modul B Personal von Verpackern:
Modul C Personal von Luftfrachtspeditionen, das mit der Abwicklung von gefährlichen Gütern befasst ist:
Modul D Personal von Luftfrachtspeditionen, das mit der Abwicklung von Luftfracht, die keine gefährlichen Güter enthält, befasst ist:
Modul E Personal von Luftfrachtspeditionen, das mit der Abfertigung, Lagerung und dem Ein- und Ausladen von Luftfracht und Post befasst ist (Speditionsumschlag):
Modul F Personal von Betreibern und Bodenabfertigungsagenten, das gefährliche Güter annimmt (Annahmekontrolle):
Modul G Personal von Betreibern oder Bodenabfertigungsagenten, das keine gefährlichen Güter abfertigt und/oder am Dokumentenhandling/Sendungsdatenverarbeitung beteiligt ist (Import und Export):
Modul H Personal von Betreibern oder Bodenabfertigungsagenten, das an der Abfertigung, Lagerung und dem Ein- und Ausladen von Fracht oder Post und Gepäck beteiligt ist (Frachtabfertigung mit gefährlichen Gütern):
Modul I Personal der Passagierabfertigung:
Modul J Personal der Flugbesatzung (Luftfahrzeugführende):
Modul K Personal der Flugdienstberatung:
Modul L Personal der Ladeplanung:
Modul M Personal der Ladeplanung ( Ramp Agent):
Modul N Personal der Flugbegleitung (Kabinenbesatzung):
Modul O Sicherheitspersonal, das die Überprüfung und Durchleuchtung von Passagieren und Besatzungsmitgliedern und deren Gepäck und Fracht oder Post vornimmt:
Haben Sie für sich das richtige Tätigkeitmodul gefunden? Überprüfen Sie bitte Ihre Wahl im Rahmen der Bedarfsanalyse.